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Datenschutz in sozialen Medien: Was muss beachtet werden?

Datenschutz in sozielen Medien

Datenschutz in sozialen Medien

1. Einstieg

Soziale Notwerken sind virtuelle Gemeinschaften. Hier können sich Menschen aus aller Welt treffen und sich über Hobbys, gemeinsame Interessen und vieles mehr austauschen. Gleichzeitig sind soziale Medien eine gute Gelegenheit für Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen zu vermarkten. Eines der größten sozialen Netzwerke ist Facebook. Für seine unterschiedlichen Funktionen benötigt und sammelt Facebook eine Menge an personenbezogenen Daten. Diese Daten werden unter anderem für eine verbesserte Nutzererfahrung und personalisierte Werbung genutzt. Das ist besonders für Unternehmen interessant, weil so die eigene Zielgruppe sehr genau angesprochen werden kann. Was müssen Unternehmen datenschutzrechtlich beachten, wenn Sie Facebook einsetzen möchten? Was ist besonders wichtig, wenn man auf Facebook werben möchte? Und was müssen Nutzer alles beachten?

2. Wozu Datenschutz in sozialen Medien?

Datenschutz und Social Media ist an sich ein Widerspruch. Täglich loggen sich Millionen Nutzer weltweit in die Accounts ihrer sozialen Media Kanäle ein und teilen, liken und posten was das Zeug hält. Doch wer auf Facebook, Instagram oder Snapchat unterwegs ist, muss sich auch im Klaren darüber sein, was das für die eigene Privatsphäre bedeutet. Es gilt hier der Grundsatz: “Teile nur, was du auch noch in zehn Jahren über dich im Internet finden möchtest”. Wenn einmal was veröffentlicht wurde, ist es fast unmöglich es wieder vollständig und dauerhaft aus dem Netz zu entfernen.

Die Daten, die man preisgibt, sind subjektiv unterschiedlich, was die Sensibilität betrifft. Den eigenen Wohnort zu veröffentlichen kann für die eine Person überhaupt nicht schädlich sein, für eine andere aber sogar gefährlich. Man sollte sich daher vorher gut überlegen, welche und wie viele Informationen man bei welchem Dienst über die eigene Person preisgibt. Eng mit Datenschutzaspekten verbunden ist die Frage nach der Datensicherheit, also nach dem Schutz vor unbefugtem Zugriff auf die Daten.

3. Was müssen Unternehmen datenschutzrechtlich beachten?

Viele Unternehmen nutzen soziale Medien tagtäglich für verschiedene Aktivitäten. Soziale Medien haben es einfacher gemacht Kunden zu gewinnen, Produkte und Dienstleistungen zu promoten oder gezielt Marketing zu betreiben. Dies bietet jedem Unternehmen einen signifikanten Mehrwert, dies spiegelt sich in den steigenden Umsatzzahlen.

Die Nutzungsbedingungen sind natürlich gesetzlich geregelt. Unternehmen ist es gestattet, Analysen durchzuführen, wenn der entsprechende Beitrag für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Dies bedeutet, dass Unternehmen die Informationen aus sozialen Medien verarbeiten und verwenden dürfen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese von der betroffenen Person veröffentlicht worden sind. Die Personen können aber immer noch die Berichtigung, Löschung oder Sperrung beantragen (siehe Artikel: Umgang mit Betroffenenanfragen).

Für vielen Unternehmen herrscht eine Unwissenheit über den gesetzmäßigen Umgang mit sozialen Medien. Die DSGVO ist sehr schwer und abstrakt formuliert, was in den meisten Fällen unendlich viel Recherchearbeit erfordert. Dies hat dazu geführt, dass viele Unternehmen auf sozialen Medien verzichten und somit das Potenzial verschenken. Um dies zu vermeiden und Datenschutzkonformität bei der Nutzung von sozialen Medien sicherzustellen  ist ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter dringend zu empfehlen.

Unternehmen müssen nach wie vor durch ein Impressum und eine Datenschutzerklärung genau darauf eingehen, wer sie sind, welche Daten sie speichern,  wie sie diese verarbeiten und zu welchen Zwecken. Zudem dürfen Daten zur Messung von Reichweite oder zu Online-Marketing-Zwecken verarbeitet werden, wenn ein berechtigtes Interesse der Online-Anbieter vorliegt. Allerdings dürfen dann die sogenannten „schutzwürdigen“ Interessen der Nutzer die des Online-Anbieters nicht überwiegen. Unternehmen, die “Social-Media-Monitoring” betreiben wollen, sollten sich eine aussagekräftige Datenschutzerklärung erstellen lassen, die Nutzer und potenzielle Kunden über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten genauer und explizit informiert. Die Erlaubnis von betroffenen Personen einzuholen ist dabei ein muss.

4. Allgemiene Tipps für wirksamen Datenschutz in sozialen Medien

Vor der Anmeldung

Bevor Sie sich in einem sozialen Netzwerk anmelden, sollten Sie sich genau Gedanken machen, was Sie davon erwarten bzw. wozu Sie dieses Medium nutzen wollen (Freundschaften, Business, Bekanntheit, etc.). Dann sollten Sie die Datenschutz-Einstellungen genauer lesen und mögliche Probleme ausschließen. Es empfehlt sich unterschiedliche E-Mail-Adressen für unterschiedlichen Diensten oder Apps zu verwenden. Obwohl es aufwändig ist aber es lohnt sich der Aufwand für den Schütz Ihrer Privatsphäre. Wenn Sie nicht erkannt oder gefunden werden wollen, nutzen sie Pseudonyme anstatt Ihrem Namen.

Nach der Anmeldung

Die meisten Nutzer ignorieren die Privatsphäre-Einstellungen, weil sie eben zu kompliziert oder aufwändig zu lesen sind. Doch dort verstecken sich Möglichkeiten zum bestmöglichen Datenschutz-Status.

Sie können Ihr Profil für Suchmaschinen unsichtbar schalten und Ihre Kontaktdaten verbergen, sofern Sie das Konto nicht für Business-Zwecke nutzen. Sollten Sie etwas gepostet haben (egal ob Video, Bild oder Text) stellen Sie sicher, dass nur ausgewählte Personen Ihren Beitrag sehen können.

5. Fazit

Soziale Medien bieten für Unternehmen einen großen Mehrwert. Die Datenschutzkonforme Nutzung ist nicht immer einfach. Es muss einiges dokumentiert und vorbereitet werden. Wenn das aber gut durchdacht wird, steht einer geschäftlichen Nutzung von Facebook und Co nichts im Wege. Gerne beraten wir Sie zum Thema Datenschutz in sozialen Medien.

 

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