Das Vertrauensverhältnis zwischen Hausarzt und seinen Patienten macht Datenschutz besonderes wichtig
Was müssen Sie als Hausarzt beachten
Datenschutz für Hausarzt bezieht sich auf jede Form der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Also etwa auf das Erheben von Anamnesefragebögen, Speichern von Diagnosen, Übermitteln von Befunden an Fachärzte, aber auch das Löschen von Patientendaten. Diese Prozesse sind zur ärztlichen Behandlung gesetzlich erlaubt und zur Erfüllung von Pflichten gegenüber Versicherungsträgern und der Krankenversicherungen. Zudem sind Hausärzte verpflichtet, Ihre Patienten, Mitarbeiter und Dienstleister über die Verwendung der Daten zu informieren. Für bestimmte Aufgaben müssen freiwillige Einwilligungen eingeholt und die Patienten aufgeklärt werden. Diese Einwilligung müssen Patienten unterschreiben, wenn sie zum Beispiel mit einem Dienstleister für die Rechnungsabwicklung zusammenarbeiten möchten. Weitere Pflichten sind zum Beispiel das Erstellen des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, das Informieren von Patienten, und der Abschluss von AV-Verträgen mit Dienstleistern. Wichtig ist auch die regelmäßige Schulung und Unterweisung alle Mitarbeiter in der Praxis durch den Datenschutzbeauftragten. All das und mehr übernimmt AZ-Datenschutz für Sie, sodass Sie auf der sicheren Seite sind und sich um nichts kümmern müssen, was Datenschutz betrifft.
Besonders wichtig für Hausärzte
- Dokumentation und Herausgabe von Rezepten
- Verschreiben von Betäubungsmitteln
- Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
- Abrechnung mit Privatpatienten
- Überweisungen an andere Ärzte
- Übermittlung von Befunden
- kv-Safevnet
- Jugendgesundheitsuntersuchung
- Anamnesebögen
- Übermittlung von Proben an Labore