Das Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und seinen Patienten macht Datenschutz besonderes wichtig
Was müssen Sie als Zahnarzt beachten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Zahnarztpraxis ist generell nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis gestattet. Zur Verwendung dieser Daten sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Ein kleines Beispiel ist die Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten. Dies umfasst Informationen zu allen Tätigkeiten in denen Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Dazu gehören zum Beispiel Zahnarzt-Informationssysteme, Adressdatenbanken und Programme zur Terminverwaltung. Die einzelnen Prozesse müssen verschiedene Angaben enthalten. So werden dort unter anderem der Zweck der Datenverarbeitung, die Art der verarbeiteten Daten und auch Löschfristen schriftlich festgehalten.
Datenschutz in Zahnarztpraxen ist ein Zeitaufwändiger und schwieriger Prozess. Er verursacht hohe Opportunitätskosten. Wir von AZ Datenschutz fertigen alle Dokumentationen für Sie an. Außerdem schulen wir Ihre Mitarbeiter auf genau die bei Ihnen relevanten Prozesse. Damit ist gewährleistet, dass Sie sich auch Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können und keine Angst vor Prüfungen der Aufsichtsbehörde haben müssen.
Besonders wichtig für Zahnärzte
- Dokumentation und Herausgabe von Rezepten
- Abrechnung mit der Kassenzahlärztlichen Vereinigung
- Rezeptabrechnung mit externen Dienstleistern
- Telematikinfrastruktur
- Abrechnung mit Privatpatienten
- Anamnesebögen
- Zusammenarbeit mit Dentallaboren
- Herstellung von Schnarchschienen