Stephan Zulauf, Geschäftsführer bei Treuge Steuerberatungsgesellschaft
„Als Mandanten bei AZ Datenschutz fühlen wir uns gut aufgehoben. Die fachliche Beratung und die Entlastung sind wirklich hoch einzuschätzen. Wir sind erleichtert, dass wir uns um das Problem der Datenschutzkonformität nicht mehr kümmern müssen. ”
Als Datenschutzbeauftragter führen wir einen ausführlichen Datenschutz-Audit durch, um die Datenschutzsituation einzuschätzen und Handlungsbedarf abzuleiten.
Wir entwickeln ein Datenschutzkonzept spezifisch für Ihr Unternehmen mit konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen und setzen diese um.
Wir bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern regelmäßige online Schulungen an. Dabei vermitteln wir die Grundlagen der DSGVO mt konkreten Praxisbeispielen.
Unsere Datenschutzexperten mit Zusatzbildung im IT-Bereich prüfen Ihre komplette Webseite auf mögliche Datenschutzlücken und leiten konkrete Handlungsempfehlungen ab.
Wir überprüfen Ihre aktuelle technische und organisatorische Maßnahmen Ihres Unternehmens, um die Datensicherheit und Datenschutzkonformität zu gewährleisten.
Wir übernehmen die Kontaktaufnahme mit der Aufsichtsbehörde oder mit den Betroffenen bei allen Angelegenheiten. Bei Bedarf erstellen wir einen Tätigkeitsbericht über alle Maßnahmen.
Dafür sind wir da! Kontaktieren Sie uns einfach!
Treuge Steuerberatungsgesellschaft
Als Mandanten bei AZ Datenschutz fühlen wir uns gut aufgehoben. Die fachliche Beratung und die Entlastung sind wirklich hoch einzuschätzen. Wir sind erleichtert, dass wir uns um das Problem Datenschutzkonformität nicht mehr kümmern müssen. Eine Zeit- und kostensparende Lösung für mich als Geschäftsführer und unser Unternehmen. Ich kann AZ Datenschutz nur weiterempfehlen!
www.treuge.de
Trautmann Transport
AZ Datenschutz verfügt über eine sehr hohe Kompetenz und zeigt immer vollen Einsatz. Besonders schätzen wir, dass sie uns alles rundum Datenschutz abnehmen, sodass wir uns um fast gar nichts kümmern müssen. Zuerst dachte ich, das sei nur ein Marketing versprechen - aber sie haben gehalten, was sie versprochen haben! Das spart mir viel Zeit. Vielen Dank an das Team!
www.trautmann-transport.de
Abfallmanagement Peters
Meiner Erfahrung nach sprechen für AZ Datenschutz kompletter Einsatz einhergehend mit qualitativ hochwertigen Ergebnissen. Herr Schwarz und sein Team sind durch Ihre hohen Kompetenzen im IT-Bereich verbunden mit Ihrem Knowhow im Bereich Datenschutz einfach die besten Ansprechpartner. Ich kann die Firma mit bestem Gewissen weiterempfehlen
www.peters.gmbh
Stern Apotheke
Ich persönlich hatte keine Lust mich mit dem Thema Datenschutz zu beschäftigen. Zuerst wollte ich das einer Mitarbeiterin übertragen. Wir haben aber sehr schnell gemerkt, dass die Anforderungen ziemlich umfangreich waren und wir das alleine nicht sicher hinbekommen. Also haben wir AZ Datenschutz beauftragt und müssen uns seitdem um nichts mehr kümmern. Eine tolle Entscheidung. Ich bekomme alles auf dem Silbertablett präsentiert.
Als Datenschutzbeauftragter haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Kunden zuzuhören, um ein Datenschutzservice anzubieten, das Ihre Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht.
Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist in Deutschland Pflicht, wenn sich mindestens 20 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in einem Unternehmen beschäftigen. Zur Mitarbeiterzahl zählen auch externe Dienstleister (z.B. externe Buchhaltung oder Lohnbüro). Jedoch gibt es abgesehen von der Mitarbeiterzahl weitere Faktoren für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten.
Unternehmen, die mit besonders sensiblen Daten arbeiten, wie das oft bei Firmen in der Medizinbranche der Fall ist, müssen ebenfalls einen DSB benennen. Alle Vorgaben der DSGVO müssen allerdings auch ohne DSB umgesetzt werden. Wir haben spezielle Angebote für Unternehmen, die keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, sich aber nicht um das Datenschutzhandbuch kümmern möchten.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eineidentifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)”.
Es können Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist drohen. Viele Verstöße, beispielsweise die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten, gelten als grob fahrlässiges Verhalten. Geschäftsführer haften unter Umständen unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Die Aufsichtsbehörden gehen Verstößen konsequent nach. In letzter Zeit wird die Anzahl der Mitarbeiter bei den Aufsichtsbehörden regelmäßig erhöht, sodass mit mehr Prüfungen und Bußgeldern zu rechnen ist.
Die Einhaltung der DSGVO ist Pflicht. Kommt man diese nicht nach, kann dies zu erheblichen Sanktionen und Bußgeldern führen. Das Fehlen eines Datenschutzbeauftragten kann je nach Unternehmensart zu hohen Abmahnungen führen. Weitere Informationen finden Sie Hier.
Wir sind deutschlandweit für unsere Kunden im Einsatz. Für die Erfüllung der Aufgaben muss der Datenschutzbeauftragte nicht vor Ort sein. Lediglich das Audit wird bei Ihnen vor Ort durchgeführt. Unsere selbstentwickelte Datenschutz-Plattform unterstützt uns bei der Umsetzung Ihrer Datenschutzanforderungen. Wichtig ist, dass dem Datenschutzbeauftragten alle erforderlichen Informationen vorliegen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Außerdem muss er für die Unternehmensleitung, die Mitarbeiter, Kunden und Behörden unmittelbar ansprechbar sein. All diese Punkte können wir Ihnen bieten, denn wir sind persönlich für Sie per Telefon oder E-Mail erreichbar.
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