8. April 2025
Im Bereich des Datenschutzes tritt häufig die Frage auf, wie Dritte datenschutzrechtliche Ansprüche für betroffene Personen geltend machen können. Hierzu zählen insbesondere Rechtsanwälte, die im Namen ihrer Mandanten handeln. Entscheidend ist, dass sowohl Unternehmen als auch Verantwortliche einige wesentliche Punkte beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.
Ein zentrales Element hierbei ist die Vollmacht. Diese wird zwar nicht direkt durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt, dennoch spielen nationale Vorschriften eine zentrale Rolle. In Deutschland kommen vor allem Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Anwendung. Darüber hinaus müssen unter Umständen auch andere nationale rechtliche Anforderungen berücksichtigt werden, um die rechtmäßige Vertretung sicherzustellen. Diese kann zum Beispiel die Berechtigung betreffen, im Namen der betroffenen Person Anträge zu stellen.
Eine häufige Anforderung im datenschutzrechtlichen Bereich ist die Ausübung des Auskunftsrechts, welches nicht immer nur durch die betroffenen Personen selbst eingefordert wird. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Vertreter, wie ein Unternehmensberater oder Anwalt, im Namen der betroffenen Person Anträge stellt. In ähnlicher Weise kann auch ein Widerruf einer Einwilligung durch einen Dritten erfolgen. Für Verantwortliche ist es unumgänglich, diesen Prozess sicher zu gestalten und besonderes Augenmerk auf die Vollmacht zu legen. Diese muss nicht nur echt und aktuell sein, sondern auch die geltend gemachten Ansprüche umfassen.
Wenn Verantwortliche eine Vollmacht erhalten, ist es wichtig, deren Authentizität und Relevanz zu prüfen. Dies ist besonders unerlässlich, wenn etwa ein Anwalt für einen Mandanten handelt. Eine originale Vollmacht sollte stets vorgelegt werden können. Bei Zweifeln an der Echtheit sind Verantwortliche dazu verpflichtet, eventuelle Zweifel auszuräumen, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden. Die Identität und Berechtigung der Person, die im Namen des Betroffenen handelt, muss auf angemessene und verhältnismäßige Weise überprüft werden. Nationale Regelungen können hierbei abweichende Anforderungen mit sich bringen, wie zum Beispiel spezifische Regeln zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines Anwalts.
Eine gültige Vollmacht sollte datiert und vom Vollmachtgeber unterzeichnet sein, um Unklarheiten über ihre Gültigkeit auszuschließen. Zudem sollte sie präzise darlegen, welche Rechte der Bevollmächtigte ausüben darf, einschließlich des Rechts auf Auskunft. Besonders wichtig ist, dass klar festgelegt wird, ob die Auskunft direkt dem Vertreter erteilt werden darf. Bei unklaren Vertretungsmächten muss der Verantwortliche im Zweifel eine Auslegung vornehmen, um die genaue Bedeutung der Vollmacht zu ermitteln und rechtlichen Fehltritten vorzubeugen.
Eine sorgfältig geprüfte und eindeutig ausgelegte Vollmacht ist ein Eckpfeiler für den rechtssicheren Umgang mit datenschutzrechtlichen Belangen. Verantwortliche sind dazu angehalten, alle relevanten Merkmale genau zu prüfen, um die Rechte der betroffenen Personen nicht zu gefährden und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Der gewissenhafte Umgang mit solchen Datenschutzprozessen legt den Grundstein für eine verantwortungsvolle und rechtskonforme Datenverarbeitung. Diese Akkuratesse schützt nicht nur die Rechte der Betroffenen, sondern bewahrt auch Unternehmen vor möglichen rechtlichen Komplikationen.
Haben Sie Fragen zu datenschutzrechtlichen Themen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite!
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