Vermeiden Sie teure Fehler: Wie datensicheres BEM Ihr Unternehmen schützt

Mitarbeiter in einem Büro, das Betriebliches Eingliederungsmanagement mit einem Fokus auf Datensicherheit nutzt.

Warum Datenschutz im BEM-Verfahren entscheidend ist

Die Bedeutung eines fehlerfreien BEM

Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist nicht nur für die langfristige Genesung und den Erhalt der Arbeitsfähigkeit eines Mitarbeiters essenziell, sondern auch aus rechtlicher Sicht unverzichtbar. Unternehmen, die im BEM-Verfahren Fehler begehen, riskieren die Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung. Ein aktuelles Urteil des LAG Baden-Württemberg verdeutlicht, dass ein mangelnder Datenschutz zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen kann.

Der datenschutzrechtliche Stolperstein

Im besagten Fall entschied das LAG, dass die Kündigung aufgrund eines Fehlers im BEM-Verfahren unwirksam war. Der Arbeitgeber hatte es versäumt, den Arbeitnehmer detailliert über die Verarbeitung seiner Krankheitsdaten zu informieren. Dieser Informationsmangel widersprach den Regelungen des § 167 Abs. 2 S. 4 SGB IX und führte dazu, dass die eingeleitete Kündigung nicht mehr zu rechtfertigen war. Dieses Urteil zeigt, dass umfassende datenschutzrechtliche Aufklärung nicht nur ein „Nice to Have“, sondern ein „Must Have“ im Rahmen eines BEM ist.

Effektives BEM ohne Datenschutzverletzungen – so geht’s

Die richtige Vorbereitung auf ein BEM-Gespräch

Um rechtliche Stolperfallen im Rahmen eines BEM zu vermeiden, sollten Unternehmen bereits im Vorfeld umfassend über den Ablauf und die datenschutzrechtlichen Implikationen informieren. Es ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer im Vorfeld und schriftlich darüber aufgeklärt wird, welche Daten im Rahmen des BEM erhoben und verarbeitet werden. Diese Transparenz schafft Vertrauen und hält die gesetzlichen Vorgaben ein.

Die Rolle eines informativen Erstgesprächs

Das Erstgespräch im BEM-Prozess sollte ausschließlich informativen Charakter haben und keine vorzeitigen Diskussionen über gesundheitliche oder laterale Themen beinhalten. Wie das Urteil des LAG zeigt, kann das Vorziehen solcher Themen die Ernsthaftigkeit des gesamten BEM in Frage stellen. Ein klar strukturiertes, rein informatives Gespräch legt den Grundstein für ein effektives und datenschutzkonformes BEM.

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr BEM-Verfahren datenschutzrechtlich konform und rechtlich einwandfrei abläuft, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Melden Sie sich bei AZ-Datenschutz für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihr Unternehmen unterstützen können!