7. Januar 2025
Im Webinar mit Michael Will, dem Präsidenten des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, gab es spannende Einblicke in die Entwicklungen des Datenschutzes im Jahr 2024 sowie einen Ausblick auf 2025. Dabei wurde die Bedeutung der Entscheidung des BGH zu Schadenersatzansprüchen nach Datenschutz-Verletzungen hervorgehoben. Zukünftig können Betroffene bei immateriellen Schäden, die durch Datenpannen verursacht werden, auf klarere Regelungen hoffen.
Die politische Landschaft hat große Auswirkungen auf Datenschutzgesetze. Aufgrund der beendeten Koalition auf Bundesebene wurden viele gesetzliche Vorhaben gestoppt. Zu den geplanten Regelungen gehörten unter anderem die Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes und die Schaffung eines speziellen Beschäftigtendatenschutzgesetzes. Es bleibt abzuwarten, wann diese Initiativen wieder aufgenommen werden.
Ein heikles Thema bleibt der Datentransfer zwischen der EU und den USA. Herr Will betonte die Wichtigkeit einer einheitlichen europäischen Reaktion, sollte es zu Änderungen der Rahmenbedingungen durch die USA kommen. Solche Szenarien, wie eine mögliche Änderung der Executive Order, könnten weitreichende Folgen für Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks haben.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Pseudonymisierung und Anonymisierung personenbezogener Daten. Auf europäischer Ebene gibt es Bemühungen, einen konsistenten Ansatz zu etablieren, jedoch steht noch eine entscheidende Entscheidung des EuGH aus. Solange diese Klarheit schafft, werden die Aufsichtsbehörden den relativen Personenbezug als leitende Rahmenbedingung betrachten.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist ein heiß diskutiertes Thema, besonders in Verbindung mit Art. 22 DSGVO. Michael Will betonte die Relevanz dieser Regelung als zentrale Leitlinie. Damit verbunden ist die intensive Auseinandersetzung mit der Integration von KI in sensible Unternehmensbereiche wie der Personalabteilung.
Für 2025 hat das BayLDA eine verstärkte Prüfung im Bereich der Künstlichen Intelligenz und deren Anwendungen im Arbeitsumfeld angekündigt. Besonders der Umgang mit Bewerberdaten und der Einsatz von Dienstleistern wird im Fokus stehen. Ergänzend dazu wird die Bedeutung der Stärkung von Betroffenenrechten, beispielsweise im Kontext von globalen Unternehmen wie Worldcoin, weiterhin betont.
Wenn Sie Unterstützung im Bereich Datenschutz benötigen oder detaillierte Informationen wünschen, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Unser Team von AZ-Datenschutz steht Ihnen gerne zur Seite.
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