Die elektronische Patientenakte (ePA) markiert einen bedeutenden Schritt zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. Mit dieser digitalen Patientenakte können Versicherte auf eine gebündelte Sammlung ihrer Gesundheitsdaten zugreifen – Befunde, Diagnosen und Therapiepläne sind zentralisiert und für autorisierte Leistungserbringer einfach zugänglich.
Zur Verbesserung der Implementierung hat der Gesetzgeber vom bisherigen Opt-in-Verfahren auf ein Opt-out-System umgeschaltet. Dies bedeutet, dass alle Versicherten automatisch eine ePA erhalten, es sei denn, sie widersprechen aktiv innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens. Diese Umstellung soll die Nutzung der ePA fördern und Hemmschwellen abbauen.
Trotz der Vorteile bestehen Sorgen bezüglich der Sicherheit der ePA. Kritische Stimmen, darunter der Chaos Computer Club, haben auf potenzielle Sicherheitslücken hingewiesen, die theoretisch den unbefugten Zugriff auf Patientendaten ermöglichen könnten. Die Gematik, zuständig für die Telematikinfrastruktur, versichert, dass höchste Sicherheitsstandards implementiert wurden, um diese Risiken zu minimieren.
Angesichts der Bedenken wird die Fortsetzung der ePA nicht infrage gestellt. Die laufenden Sicherheitsüberprüfungen und die engen Abstimmungen mit Datenschutzbehörden sollen sicherstellen, dass die ePA ein sicheres System bleibt. Dennoch wird Versicherten geraten, sorgfältig zu prüfen, ob sie aktiv widersprechen möchten.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte stellt eine bedeutende Veränderung dar. Wenn Sie Unterstützung beim Umgang mit der ePA oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team bei AZ-Datenschutz steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
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