4. Februar 2025
Die Datenschutzpraxis birgt viele Herausforderungen, insbesondere wenn es um den Nachweis der Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitungen geht. Oftmals stehen Unternehmen vor dem Problem, dass sie nach einer Löschung von Daten nicht mehr nachweisen können, dass die ursprüngliche Verarbeitung rechtmäßig war. Dies betrifft insbesondere Einwilligungen im Rahmen von Marketingmaßnahmen.
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 DSGVO sind Verantwortliche verpflichtet, nachweisen zu können, dass eine betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat. Ebenso verlangt Artikel 5 Absatz 2 DSGVO, dass sie die Rechtmäßigkeit jeglicher Datenverarbeitung belegen können. Der Berliner Bericht unterstreicht, dass jede Datenverarbeitung individuell betrachtet werden muss, um die Einhaltung dieser Vorschriften zu gewährleisten.
Eine spezielle Herausforderung liegt in der parallelen Datenverarbeitung zu Nachweiszwecken. Bei Eingang eines Löschersuchens müssen Daten grundsätzlich gelöscht werden. Gleichzeitig gibt es jedoch rechtliche Verpflichtungen, die es erfordern, bestimmte Daten zur Dokumentation der ursprünglichen, rechtmäßigen Datennutzung beizubehalten. Diese Nachweisdaten sind von der Löschpflicht gemäß Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO ausgenommen und können weiterhin gespeichert werden.
Um den Anforderungen in der Praxis gerecht zu werden, sollten Unternehmen jede Datenverarbeitung im Rahmen eines Löschersuchens separat prüfen. Wenn der Zweck der Daten entfällt, müssen diese umgehend gelöscht werden. Gleichzeitig ist es entscheidend, dass die Nachweise für die rechtliche Grundlage der ursprünglichen Datenverarbeitung gut dokumentiert und verfügbar bleiben.
Ein von Unternehmen oft übersehener Aspekt ist die Information der betroffenen Personen über Speicherdauern im Rahmen der Nachweisführung. Für die Einhaltung der Grundsätze aus Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO, insbesondere der Transparenz, sollte dies bereits bei der Datenerhebung geschehen, um Betroffenen eine klare und verständliche Übersicht zu geben.
Für Unternehmen ist es entscheidend, diese Herausforderungen proaktiv anzugehen und sicherzustellen, dass alle Datenschutzanforderungen eingehalten werden. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zu diesem komplexen Thema haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team von Datenschutzexperten steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Datenverarbeitung jederzeit den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
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