21. Januar 2025
Mit dem Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) am 1. Januar 2023 hat die Digitalisierung auch Einzug in den Prozess der Krankmeldung gehalten. Ziel der eAU ist es, den administrativen Aufwand zu minimieren und gleichzeitig den Datenschutz zu stärken. Ärzte senden die Informationen zur Arbeitsunfähigkeit nun sicher und direkt an die Krankenkassen, die sie wiederum den Arbeitgebern zur Verfügung stellen. Dabei bleibt die Verantwortung des Arbeitnehmers bestehen, den Arbeitgeber über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu informieren.
Obwohl der elektronische Prozess viele Vorteile birgt, verläuft die Umsetzung in der Praxis nicht immer reibungslos. In Thüringen und Brandenburg wurden Fälle bekannt, bei denen die Sensibilität gesundheitsbezogener Daten nicht ausreichend gewahrt wurde. Häufig werden unsichere Kommunikationswege wie unverschlüsselte E-Mails genutzt, die gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Datenübermittlung sicher erfolgt und dies den Beschäftigten transparent kommunizieren.
Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten fordert, dass ihre Übermittlung sicher gestaltet wird. Hierbei sind unzureichend geschützte E-Mails unzulässig. Arbeitgeber müssen transparente Prozesse etablieren, die den Mitarbeitern klar machen, wer ihre Daten bearbeitet und welche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern müssen vertragliche Regelungen getroffen werden, die eine datenschutzkonforme Verarbeitung sicherstellen.
Unternehmen sind aufgefordert, moderne Verschlüsselungstechnologien einzusetzen, um die Integrität der Daten zu wahren und veraltete Verfahren abzuschaffen. Zudem sollten alternative Möglichkeiten, wie der postalische Versand von Krankmeldungen, gewährleistet werden, um den Schutz der Daten zu maximieren. Betriebsinterne Prozesse müssen regelmäßig überprüft und an aktuelle rechtliche Anforderungen angepasst werden, um die Sicherheit und den Schutz der Arbeitnehmerdaten zu gewährleisten.
Fühlen Sie sich unsicher im Umgang mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder benötigen Sie Unterstützung bei der Implementierung datenschutzkonformer Prozesse? Kontaktieren Sie unser Team von AZ-Datenschutz noch heute und lassen Sie sich professionell beraten.
Input your search keywords and press Enter.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen