3. Juli 2025
In der heutigen Arbeitswelt bildet die systematische Erfassung der Arbeitszeiten die Basis für Transparenz und Fairness zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Arbeitszeiterfassung umfasst den systematischen Nachweis der täglichen Arbeitszeit, einschließlich des Arbeitsbeginns, der Pausen sowie des Arbeitsendes. Unternehmen können hierfür zwischen traditionellen Methoden wie Stundenzetteln oder modernen digitalen Lösungen wählen, die eine präzise und weitgehend fehlerfreie Dokumentation ermöglichen.
Ein entscheidender Meilenstein für die Arbeitszeiterfassung war das EuGH-Urteil aus dem Jahr 2019 (AZ: C-55/18), das Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein objektives System zur Erfassung der Arbeitszeiten einzuführen. Auch Jahre später, im Jahr 2023, hat der EuGH noch einmal bekräftigt, dass Unternehmen in der EU eine klare Pflicht zur Zeiterfassung haben. Dies stärkt den Schutz der Arbeitnehmerrechte im Bereich der Arbeits- und Ruhezeiten.
Die rechtliche Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland mittlerweile fest verankert. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 klargestellt, dass Arbeitgeber ein geeignetes System zur Erhebung der Arbeitszeiten bereitstellen müssen, gemäß des Arbeitsschutzgesetzes. Damit sind sämtliche Unternehmen – unabhängig von Größe oder Branche – verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit zu dokumentieren.
Der deutsche Gesetzgeber arbeitet derzeit an einer Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen zur Zeiterfassung. Es wird erwartet, dass zukünftig primär auf digitale Erfassungs-Systeme in Form von Software, Apps oder Terminals gesetzt wird. Dennoch bleibt für kleinere Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern die manuelle Erfassung eine Option. Wichtig ist hierbei, dass sowohl Datenschutzaspekte als auch Datensicherheit bei der Verwaltung digitaler Arbeitszeitdaten oberste Priorität haben.
Wenn Ihr Unternehmen noch keine strukturierte Lösung zur Arbeitszeiterfassung implementiert hat oder Sie Unsicherheiten bei der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen haben, melden Sie sich gerne bei AZ-Datenschutz. Wir unterstützen Sie dabei, ein passgenaues und datenschutzkonformes Zeiterfassungssystem zu integrieren. Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Prozesse zu optimieren und immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung zu halten.
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