5. Juni 2025
Krankmeldungen sind im beruflichen Alltag keine Seltenheit. Doch was passiert, wenn diese Informationen an unberechtigte Personen weitergegeben werden? Ein Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg verdeutlicht die Risiken: Eine Rundmail, die den Krankheitsstand eines Mitarbeiters offenlegte, führte zu einer erheblichen datenschutzrechtlichen Auseinandersetzung. Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass das Teilen von Gesundheitsinformationen zu schwerwiegenden Konsequenzen führen kann, insbesondere wenn es um sensible Daten wie Krankheiten geht.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 26.09.2024 zeigt deutlich, wie ernst Datenschutzverstöße genommen werden. Bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten handelt es sich um einen Verstoß gegen die DSGVO, falls keine explizite Rechtsgrundlage, wie sie in Art. 9 Abs. 2 der DSGVO genannt wird, vorliegt. Gesundheitsdaten umfassen jede Information, die Aufschluss über den Gesundheitszustand einer Person geben könnte – dazu zählt auch die bloße Information, dass jemand krank ist. Ein unberechtigtes Teilen solcher Daten kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen und unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
Um datenschutzrechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Arbeitgeber sorgfältig überlegen, wie sie mit Krankmeldungen umgehen. Empfehlenswert ist, Abwesenheitsinformationen neutral zu formulieren. Statt klarzustellen, dass „Herr Mustermann krank ist“, sollte besser mitgeteilt werden, dass „Herr Mustermann abwesend ist“. Dies schützt die Privatsphäre der Mitarbeiter und minimiert das Risiko ungewollter Datenschutzverletzungen.
Es gibt Situationen, in denen die Mitteilung eines Krankheitsstatus notwendig sein kann, etwa wenn spezielle Vorkehrungen im Unternehmen getroffen werden müssen. In solchen Fällen ist sicherzustellen, dass eine ausdrückliche Einwilligung des betroffenen Mitarbeiters vorliegt oder eine zwingende Notwendigkeit gemäß Art. 9 Abs. 2 DSGVO besteht. Das Augenmerk sollte darauf liegen, die Informationen nur an die Personen weiterzugeben, die sie unbedingt benötigen, um ihre Aufgabe zu erfüllen.
Wenn Sie Fragen zum Thema Datenschutz und den Umgang mit sensiblen Mitarbeiterinformationen haben oder Unterstützung beim Implementieren von Datenschutzmaßnahmen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, damit wir Sie umfassend beraten können.
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