Gesundheitsdaten auf Abwegen: Wie ein Krankenschein zum Datenschutz-Albtraum wird

Ein Krankenschein, der in einem Wirrwarr aus digitalen Daten und Warnsymbolen verloren geht, symbolisiert die Bedrohung durch Datenschutzverletzungen.

Datenschutz im Arbeitsumfeld: Krankmeldungen und deren Tücken

Einblick in die Problematik der Weitergabe von Gesundheitsdaten

Krankmeldungen sind im beruflichen Alltag keine Seltenheit. Doch was passiert, wenn diese Informationen an unberechtigte Personen weitergegeben werden? Ein Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg verdeutlicht die Risiken: Eine Rundmail, die den Krankheitsstand eines Mitarbeiters offenlegte, führte zu einer erheblichen datenschutzrechtlichen Auseinandersetzung. Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass das Teilen von Gesundheitsinformationen zu schwerwiegenden Konsequenzen führen kann, insbesondere wenn es um sensible Daten wie Krankheiten geht.

Die rechtlichen Grundlagen hinter dem Urteil

Das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 26.09.2024 zeigt deutlich, wie ernst Datenschutzverstöße genommen werden. Bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten handelt es sich um einen Verstoß gegen die DSGVO, falls keine explizite Rechtsgrundlage, wie sie in Art. 9 Abs. 2 der DSGVO genannt wird, vorliegt. Gesundheitsdaten umfassen jede Information, die Aufschluss über den Gesundheitszustand einer Person geben könnte – dazu zählt auch die bloße Information, dass jemand krank ist. Ein unberechtigtes Teilen solcher Daten kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen und unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.

Praktische Tipps für Arbeitgeber: So vermeiden Sie Datenschutzverletzungen

Verantwortungsvoller Umgang mit Krankheitsinformationen

Um datenschutzrechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Arbeitgeber sorgfältig überlegen, wie sie mit Krankmeldungen umgehen. Empfehlenswert ist, Abwesenheitsinformationen neutral zu formulieren. Statt klarzustellen, dass „Herr Mustermann krank ist“, sollte besser mitgeteilt werden, dass „Herr Mustermann abwesend ist“. Dies schützt die Privatsphäre der Mitarbeiter und minimiert das Risiko ungewollter Datenschutzverletzungen.

Wann ist die Weitergabe von Gesundheitsinformationen erlaubt?

Es gibt Situationen, in denen die Mitteilung eines Krankheitsstatus notwendig sein kann, etwa wenn spezielle Vorkehrungen im Unternehmen getroffen werden müssen. In solchen Fällen ist sicherzustellen, dass eine ausdrückliche Einwilligung des betroffenen Mitarbeiters vorliegt oder eine zwingende Notwendigkeit gemäß Art. 9 Abs. 2 DSGVO besteht. Das Augenmerk sollte darauf liegen, die Informationen nur an die Personen weiterzugeben, die sie unbedingt benötigen, um ihre Aufgabe zu erfüllen.

Wenn Sie Fragen zum Thema Datenschutz und den Umgang mit sensiblen Mitarbeiterinformationen haben oder Unterstützung beim Implementieren von Datenschutzmaßnahmen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, damit wir Sie umfassend beraten können.