Ist Ihre Privatsphäre in Gefahr? EuGH-Urteil zu Bodycams und DSGVO im Fokus

Eine Hand hält eine eingeschaltete Bodycam vor einem urbanen Hintergrund.

EuGH-Urteil zur Anwendung der DSGVO bei Bodycams

Einführung in die EuGH-Entscheidung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 18. Dezember 2025 eine entscheidende Klärung zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Erfassung personenbezogener Daten durch Körperkameras, bekannt als Bodycams, vorgenommen. Das Urteil betraf, welche spezifischen Artikel der DSGVO – Art. 13 oder Art. 14 – anzuwenden sind, wenn Daten mit solchen Geräten erhoben werden. Es wurde festgestellt, dass Art. 13 DSGVO maßgeblich ist, was entscheidende Auswirkungen auf die Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen hat.

Ausgangslage des Verfahrens

Die Entscheidung des EuGH fand ihren Ursprung in einem Fall eines schwedischen Verkehrsunternehmens, das seit 2018 seine Fahrscheinkontrolleur*innen mit Bodycams ausstattete. Dieser Einsatz zielte darauf ab, Bedrohungssituationen zu dokumentieren und gegebenenfalls Beweismaterial zu sammeln. Die schwedische Datenschutzaufsichtsbehörde verhängte jedoch ein beträchtliches Bußgeld, da es als Verstoß gegen die Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO gewertet wurde. Diese Bußgelder resultierten aus mangelhafter Informationsbereitstellung für die betroffenen Fahrgäste.

Urteil und seine Auswirkungen

Der EuGH betonte, dass die erforderlichen Informationen gemäß Art. 13 DSGVO den betroffenen Personen sofort zur Verfügung stehen müssen. Der entscheidende Faktor für die Anwendung von Art. 13 im Vergleich zu Art. 14 ist die Quelle der Daten. Da die Fahrscheinkontrolleur*innen die Daten direkt erhoben haben, stand Art. 13 im Vordergrund. Diese Form der transparenten Informationsbereitstellung ist besonders wichtig, um verdeckte Überwachungspraktiken zu verhindern und die Grundrechte unter der EU-Grundrechtecharta zu schützen.

Praktische Umsetzung der Informationspflichten

Gestufte Informationsbereitstellung

Um den Informationspflichten gemäß der Entscheidung effizient nachzukommen, können Unternehmen ein gestuftes Informationssystem nutzen. Der EuGH empfahl, zunächst die wesentlichsten Informationen auf einer ersten Informationsebene, wie zum Beispiel auf Hinweisschildern, bereitzustellen. Diese sollten klar und für alle Passagiere sichtbar sein, während detaillierte Informationen an einem leicht zugänglichen Ort oder in weiterer Kommunikationsebene angeboten werden.

Elementare Informationselemente

Zu den wichtigsten zu kommunizierenden Datenpunkten gehören der Name des Verantwortlichen, Kontaktdaten, der Zweck und die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, die Speicherdauer, Empfänger von Daten und schließlich die Rechte der betroffenen Personen, wie das Recht auf Auskunft und Löschung. Bei besonders sensiblen Verarbeitungsfällen, kann eine detailliertere Offenlegung notwendig sein, einschließlich Informationen über Datenübermittlungen ins Ausland oder automatisierte Entscheidungen.

Kombination mit visuellen Hinweisen

Zur Erleichterung der Verständlichkeit schlägt der EuGH vor, diese Informationen mit standardisierten Bildsymbolen zu kombinieren. So können Datenschutzinformationen visuell verstärkt werden, wie etwa durch das bekannte Symbol für Videoüberwachung. Eine passende Ergänzung könnten Aushänge oder allgemeine Informationstafeln in der Fahrzeugumgebung sein, die direkt auf die Kameranutzung hinweisen.

Fazit und Handlungsaufruf

Wichtige Erkenntnisse für die Praxis

Mit dieser Entscheidung hat der EuGH klar unterstrichen, dass solche Datenerfassungsmaßnahmen wie Bodycams im öffentlichen Verkehr nur unter strikter Einhaltung der DSGVO-Vorgaben durchgeführt werden dürfen. Dies beinhaltet insbesondere, dass die betroffenen Personen umgehend über die Datenverarbeitung informiert werden. Unternehmen sollten dieses Urteil als Grundlage nutzen, um ihre informatorischen Protokolle zu überprüfen und anzupassen.

Beratungsunterstützung bei der Umsetzung

Für Unternehmen, die im Bereich der persönlichen Datenverarbeitung aktiv sind, ist es von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass ihre Datenschutzrichtlinien aktuell und konform sind. Zögern Sie nicht, uns bei AZ-Datenschutz zu kontaktieren, wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Vorschriften benötigen. Wir stehen Ihnen mit Expertenrat zur Seite und helfen, alle gesetzlichen Anforderungen effizient zu erfüllen.