„Klick“ auf Privatsphäre: Wie Kitas die Persönlichkeitsrechte Ihrer Kinder schützen können

Kinder spielen in einer Kita, während Datenschutz-Symbole die Bedeutung der Privatsphäre betonen.

Datenschutz in Kitas: So schützen Sie die Persönlichkeitsrechte Ihrer Kinder

Die Bedeutung von Aufnahmen in Kitas

Kindertagesstätten sind oft Orte, an denen zahlreiche Erinnerungen geschaffen werden. Fotos und Videos von Ausflügen und täglichen Aktivitäten sind beliebte Erinnerungsstücke für Eltern und Kinder. Dennoch ist es entscheidend, die sensiblen Persönlichkeitsrechte der Kinder, die aufgrund ihres jungen Alters besonders geschützt werden müssen, nicht zu verletzen. Die Anfertigung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen wirft häufig rechtliche Fragen auf, weshalb der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) ein umfassendes Informationspapier zu diesem Thema herausgegeben hat.

Verantwortlichkeiten und Rechtsgrundlagen

Sobald eine Kita erwägt, Aufnahmen von Kindern zu erstellen, agiert sie als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und muss deren Bestimmungen einhalten. Jede Datenverarbeitung, sei es die Erstellung oder Veröffentlichung von Aufnahmen, benötigt eine klare Rechtsgrundlage, ohne die die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung infrage gestellt ist.

Einwilligung und deren Besonderheiten

Einwilligung als Grundlage der Datenverarbeitung

Für die Erstellung von Aufnahmen ist die Einwilligung der Sorgeberechtigten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erforderlich. Standardisierte Einwilligungen genügen oft nicht; vielmehr sollte der Zweck der Aufnahmen spezifiziert werden. Zu den möglichen Zwecken gehören die Dokumentation des Kita-Alltags, Fotoerinnerungen oder Aufnahmen für Elterngespräche und die Außendarstellung der Kita.

Kontrolle über die Einwilligung

Die Einwilligung muss vor der Aufnahme eingeholt werden, vorzugsweise beim Abschluss des Betreuungsvertrags. Laut Art. 4 Nr. 11 DSGVO muss die Einwilligung freiwillig erfolgen und darf nicht Bedingung für den Vertragsabschluss sein. Eltern können ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, was die Entfernung von veröffentlichten Fotos und digitalen Aufnahmen zur Folge haben muss.

Rechtsgrundlagen und Handhabung der Aufnahmen in der Praxis

Ausnahmegründe für Aufnahmen ohne Einwilligung

In bestimmten Fällen, etwa bei wiederholtem Fehlverhalten von Beschäftigten, könnten Aufnahmen auf ein berechtigtes Interesse der Kita gestützt werden, wie es Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erlaubt. Diese Aufnahmen dienen der Aufklärung und müssen nach dem Gespräch gelöscht werden.

Verantwortlichkeiten bei privaten Aufnahmen

Falls Aufnahmen von Familienangehörigen gemacht werden, die das eigene Kind ablichten, sind diese selbst verantwortlich (Haushaltsprivileg laut Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO). Bei Auffälligkeiten, wie der gezielten Aufnahme anderer Kinder, kann die Kita im Rahmen ihres Hausrechts intervenieren.

Zusätzliche Hinweise und Fazit

Anpassung und Ergänzung der Einwilligungsformulare

Bevor Einwilligungsmuster des HmbBfDI verwendet werden, sollten diese durch Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 oder 14 DSGVO ergänzt werden. Formulare sollten dem spezifischen Kontext angepasst und von allen Sorgeberechtigten unterzeichnet werden.

Schlussfolgerung

Das vom HmbBfDI bereitgestellte Informationspapier ist eine wertvolle Hilfe für den datenschutzkonformen Umgang mit Aufnahmen in Kitas. Die Planung und Umsetzung der Prozesse um die Erstellung und Nutzung von Aufnahmen sollten genau geprüft werden, einschließlich deren Zweck und Löschfristen.

Möchten Sie Ihre Kita-Aktivitäten datenschutzkonform gestalten oder benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung von Einwilligungsformularen? Kontaktieren Sie uns bei AZ-Datenschutz. Unser Team steht Ihnen mit Expertenwissen zur Seite, damit Ihre wertvollen Erinnerungen im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen stehen.