Verborgene Risiken und neue Vorschriften: Was die EU-Kennzeichnung von KI-Inhalten für Sie bedeutet

Illustration der EU-Kennzeichnung von KI-Inhalten mit Technologiethemen und rechtlichen Symbolen.

Neue EU-Verordnung zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

Die Anforderungen der neuen KI-Verordnung

Mit der Einführung der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz im Jahr 2024 kommen gewichtige Veränderungen auf Anbieter und Betreiber von KI-Systemen zu. Insbesondere der Schwerpunkt auf Transparenz, der ab August 2026 in Kraft tritt, stellt besondere Anforderungen. Artikel 50 der Verordnung zwingt zu einer eindeutigen Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten, einschließlich Texten, Bildern, Videos und Audios. Dabei geht es nicht nur um die Aufklärung der Nutzer, sondern auch um den Schutz vor Irreführung. In einem kritischen Kommentar fordert die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) strengere Normen, um auch privat oder ehrenamtlich erstellte KI-Inhalte zu regulieren.

Transparenz durch Kennzeichnungspflicht

Essenziell für Betreiber ist die Gewährleistung der Erkennbarkeit von KI-Interaktionen mit natürlichen Personen. Während offensichtliche Anwendungen wie sprechende Roboter keine zusätzliche Offenlegung erfordern, müssen verstecktere KI-Funktionen eindeutig identifiziert werden. Künstliche Inhalte, besonders jene, die durch Deepfake-Technologie manipuliert sind, benötigen ebenfalls eine klare Kennzeichnung in einem maschinenlesbaren Format. Dies dient nicht nur dem Schutz der natürlichen Personen, sondern schafft auch Vertrauen in die Technologie.

Anerkennung von Sicherheitsbedenken

Die BRAK hat deutliche Bedenken bezüglich Emotionserkennungs- und biometrischen Kategorisierungssystemen geäußert. Diese Technologien, die tief in die Privatsphäre der User eingreifen, bringen erhebliche Datenschutzrisiken und potenzielle Grundrechtsverletzungen mit sich. Laut BRAK ist die rechtliche Durchsetzung essentiell, um derartige Bedenken wirksam zu adressieren. So könnte die Erweiterung des Wettbewerbsrechts und die Einführung privatrechtlicher Klagemöglichkeiten dafür sorgen, dass Verstöße gegen die Verordnung angemessen geahndet werden.

Ausnahmen und Abwägungen in der Verordnung

Erleichterungen für kleinere Unternehmen

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bietet die Verordnung gewisse Erleichterungen. Während die Grundpfeiler der Transparenz – wie die Kennzeichnung von Deepfakes – beibehalten werden müssen, können Dokumentations- und Berichtspflichten angepasst werden, sofern die Sicherheit unberührt bleibt. Dennoch bleibt die Notwendigkeit bestehen, grundlegende Anforderungen zu erfüllen, auch wenn KMUs technische Unterstützung und Beratung benötigen.

Rechtliche Ausnahmen bei Strafverfolgung

Der Einsatz von KI generierten Inhalten zu Strafverfolgungszwecken wird ebenfalls diskutiert. Unter bestimmten Bedingungen können die Transparenzpflichten reduziert werden, insbesondere wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht und die Maßnahmen verhältnismäßig sind. Diese Ausnahmen werfen jedoch Fragen auf, wie ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Datenschutz erreicht werden kann, ohne die grundlegenden Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu verletzen.

Nachhaltiger Verbraucherschutz

Letztlich ist der verbesserte Schutz der Verbraucher ein zentrales Anliegen der Verordnung. Indem striktere Regelungen in Bezug auf Kennzeichnungspflichten und die Offenlegung von KI-gestützten Inhalten implementiert werden, wird den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten gegeben. Emotionserkennungssoftware steht besonders im Fokus, um unzulässige Überwachungspraktiken zu verhindern. Die BRAK fordert damit sowohl eine nationale als auch eine europäische Ergänzung der aktuellen Regelungen, um der sich ständig weiterentwickelnden Technologie- und Datenlandschaft gerecht zu werden.

Sind Sie mit Herausforderungen der neuen KI-Verordnung konfrontiert oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Kennzeichnungspflichten? Unser Team steht Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserem Know-how zu profitieren und die aktuellen Anforderungen zu erfüllen.