Kartellamt leitet zwei Verfahren gegen Google ein

Kartellamt gegen Google ein

Kartellamt gegen Google: Nach Facebook und Amazon ist jetzt Google dran. Das Bundeskartellamt hat auf Grundlage einer neuen Vorschrift (§ 19a GWB) für Digitalkonzerne zwei Verfahren gegen Google eingeleitet. Zum einen gehts um die Marktübergreifende Rolle von Google, zum anderen um deren Datenverarbeitungskonditionen. 

Die Verfahren richten sich gegen die Google Germany GmbH, Hamburg, Google Irland Ltd. in Dublin und den Mutterkonzern Alphabet Inc. in Mountain View, USA. Anlass dafür waren die in Kraft getretenen neue Vorschriften für Digitalkonzerne (§ 19a GWB). Diese Vorschriften haben es dem Kartellamt leichter gemacht, gegen Wettbewerbsverzerrungen vorzugehen, wenn marktbeherrschende Digitalunternehmen ihre Position ausnutzen. 

1. Verfahren gegen die Marktübergreifende Rolle von Google

In dem einen Verfahren will das Bundeskartellamt prüfen, ob Google eine überragende Marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Dazu erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in einem Schreiben: “Ein Anhaltspunkt für eine solche Position eines Unternehmens kann ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem sein”. Aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, YouTube, Maps, Android und dem Browser Chrome kommt bei Google eine Überragende Marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht. 

Auch in den USA gibt es eine Kartellklage der Regierung gegen das Unternehmen. Dabei handelt es sich um die Frage, ob Google die Vorherrschaft seiner Suchmaschine missbraucht und dadurch die Nutzer schadet. 

2. Verfahren gegen Datensammlerei

Im zweiten Verfahren geht es um die Datenverarbeitungskonditionen von Google. Der Präsident des Bundeskartellamts Mundt sagt, dass Google aufgrund des Zugangs zu Wettbewerbs-relevanten Daten einen strategischen Vorteil habe, daher werde man sich die Konditionen zur Datenverarbeitung genauer ansehen. “Eine zentrale Frage ist dabei, ob VerbraucherInnen und Verbraucher ausreichende Wahlmöglichkeiten zur Nutzung ihrer Daten durch Google haben, wenn sie Google-Dienste verwenden wollen”.

Wer Google nutzt, muss erst den Bedingungen zur Datenverarbeitung zustimmen. Das Bundeskartellamt will überprüfen, ob diese Bedingungen Google die Möglichkeit einer weitreichenden, verschiedene Dienste übergreifenden Datenverarbeitung einräumen. Wichtig für die Bewertung ist auch die Frage, welche Auswahl die Nutzer bei der Datenverarbeitung tatsächlich haben. Der Schutz der Wahlmöglichkeiten des Verbrauchers sei ein wesentliches Anliegen des Kartellrechts, heißt es in der Mitteilung. 

3. Kartellamt gegen Google: Reaktionen von Google

Ein Google-Sprecher sagte zu den Verfahren: “Wir werden umfänglich mit der deutschen Wettbewerbsbehörde kooperieren und beantworten gern ihre Fragen.”

Laut Google ist die Auswahl an Diensten groß genug, sodass niemand auf die Suchmaschine oder andere Google-Dienste zurückgreifen muss. Zu den Wettbewerbsvorwürfen hat Google gesagt, dass sie die besten Dienste anbieten und deshalb die Menschen sie nutzen. Ein Sprecher von Google hat auch betont, dass sie Menschen einfache Kontrollmöglichkeiten geben, wie ihre Informationen verwendet werden und sie begrenzen dabei die Verwendung von persönlichen Daten.